Fachkraft für Arbeitssicherheit

Arbeit

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Sicherheitstechnische Betreuung für Ihr Unternehmen

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstütze ich Unternehmen bei der sicheren und gesetzeskonformen Gestaltung ihrer Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe.

Ich berate Geschäftsführungen und Führungskräfte, beurteile Gefährdungen und entwickle gemeinsam mit Ihnen praktikable Maßnahmen für einen wirksamen Arbeitsschutz. Die Betreuung erfolgt individuell abgestimmt auf Ihre Branche, Ihre Betriebsgröße und die tatsächlichen Bedingungen vor Ort.

Unsere Leistungen

  • Sicherheitstechnische Betreuung nach den geltenden Anforderungen
  • Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Regelmäßige Betriebsbegehungen
  • Beratung der Unternehmensleitung und Führungskräfte
  • Erstellung und Überarbeitung von Betriebsanweisungen
  • Unterstützung bei Sicherheitsunterweisungen
  • Beratung zu Maschinen, Arbeitsmitteln und Arbeitsplätzen
  • Untersuchung und Auswertung von Arbeits- und Beinaheunfällen
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen
  • Beratung bei Änderungen von Arbeitsverfahren und betrieblichen Abläufen

Ihr Vorteil

Mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit erhalten Sie fachkundige Unterstützung, ohne eine eigene interne Sicherheitsabteilung aufbauen zu müssen. Sie profitieren von einer persönlichen Betreuung, klaren Handlungsempfehlungen und Lösungen, die zu Ihrem Unternehmen passen.

Ziel ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, Unfälle zu vermeiden und den Arbeitsschutz dauerhaft in Ihren Betriebsabläufen zu verankern.

Für welche Unternehmen ist die Betreuung geeignet?

Die externe sicherheitstechnische Betreuung eignet sich für Unternehmen verschiedener Größen und Branchen – insbesondere für Handwerksbetriebe, Dienstleistungsunternehmen, Produktionsbetriebe sowie Unternehmen aus Lager und Logistik.

Der Umfang der Betreuung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten, der Betriebsart, den vorhandenen Gefährdungen und dem konkreten Beratungsbedarf.

Rechtliche Grundlage

Arbeitgeber müssen die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten gewährleisten und die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen organisieren. Die sicherheitstechnische Betreuung erfolgt insbesondere auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes, des Arbeitssicherheitsgesetzes und der jeweils geltenden DGUV Vorschrift 2.

Welche Betreuung für Ihr Unternehmen erforderlich ist, wird individuell ermittelt.

Persönliche Beratung für Ihren Betrieb

Sie möchten Ihre Arbeitsschutzorganisation verbessern oder benötigen Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsbegehungen oder Unterweisungen?

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