Gefährdungsbeurteilungen

Ich erstelle Gefährdungsbeurteilungen gemäß:

  • Arbeitsschutzgesetz
  • Mutterschutzgesetz
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
  • psychischen Belastungen am Arbeitsplatz

Mein Service für Sie

  • Erstellung einer Tätigkeitsmatrix
  • Ermittlung aller Gefahrenquellen
  • Beurteilung sämtlicher Gefährdungen nach dem Stand der Technik
  • Erstellung vollständiger Gefährdungsbeurteilungen Digitale Dokumentation
  • Erarbeitung geeigneter Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip
  • Unterstützung zur Sicherstellung Ihrer Rechtssicherheit

Mögliche Gefährdungsbereiche umfassen dabei

  • die Arbeitsstätte,
  • den Arbeitsplatz,
  • eingesetzte Arbeitsmittel,
  • Arbeitsabläufe,
  • den Umgang mit Arbeits- und Gefahrstoffen,
  • die Arbeitszeiten und
  • die Qualifikationen der Beschäftigten

Die 7 Schritte der Gefährdungsanalyse

Die Gefährdungsbeurteilung gelingt am besten, wenn sie in die Gesamtorganisation des Betriebes eingebettet, systematisch und regelmäßig durchgeführt und für die Unterweisung der Beschäftigten genutzt wird. Folgende 7 Prozessschritte können Sie erwarten, wenn Sie sich von uns eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen:

Durch sieben Schritte mehr Struktur, Vorbereitung und Sicherheit erhalten

Erfassung der Tätigkeiten im Unternehmen

Ermittlung potenzieller Gefahren und Belastungen bei den Tätigkeiten

Beurteilung der Gefährdungen und Belastungen

Festlegung von Maßnahmen

Durchführung der Maßnahmen

Wirksamkeitskontrolle

Dokumentation und Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung

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