Brandschutz- & Evakuierungshelfer 

Brandschutz- und Evakuierungshelfer sind Mitarbeiter, die im Brandfall durch gezielte Maßnahmen Gefahren für andere Beschäftigte abwehren bzw. minimieren und so einen wichtigen Bestandteil der betrieblichen Brandschutzvorsorge darstellen. Gemäß §10 ArbSchG muss jeder Unternehmer eine, im Verhältnis zur Gesamtbeschäftigtenzahl, angemessene Anzahl von Mitarbeitern zu Brandschutz- bzw. Evakuierungshelfern ausbilden lassen. Bei der Bestimmung einer angemessenen Anzahl sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheiten einzelner Mitarbeiter zu berücksichtigen. Der Unternehmer sollte hierbei nach dem Grundsatz „Lieber zu viel als zu wenig“ handeln, denn je mehr Beschäftigte ausgebildet werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass im Brandfall niemand zu Schaden kommt.

Die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer vermittelt die notwendigen theoretischen und praktischen Kenntnisse für ein sicheres und koordiniertes Handeln im Brand- und Evakuierungsfall.

Die Schulung umfasst unter anderem folgende Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen im betrieblichen Brandschutz
  • Ursachen und Risiken der Brandentstehung
  • Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Brandschutz- und Evakuierungshelfern
  • Verhalten im Brand- und Notfall
  • Unterstützung bei Alarmierung, Räumung und Evakuierung
  • Funktion und Organisation von Sammelstellen
  • Grundlagen der Brandbekämpfung
  • Sicherer Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Einweisung und Unterstützung der Feuerwehr
  • Praktische Feuerlöschübungen

Abschluss der Schulung

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer einen bundesweit anerkannten Nachweis über die absolvierte Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer.

Die Schulung orientiert sich an den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen gemäß:

  • § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • DGUV Information 205-023
  • ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“

Praxisnahe Übungen und realitätsnahe Szenarien sorgen dafür, dass Mitarbeitende im Ernstfall sicher, ruhig und organisiert handeln können.

  • Beseitigung/ Information der Vorgesetzten über Mängel und Brandrisiken
  • Teilnahme an Brandschutzbegehungen
  • Unterstützung des Arbeitgebers (Vermeiden von Brandlasten, Freihalten von Fluchtwegen)
  • Sicherstellung des selbstständigen Verlassens der Betriebsstätte durch die Beschäftigten im Brandfall
  • Löschen von Entstehungsfeuer ohne Eigengefährdung

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